Alle Spielhallen müssen offiziell zugelassen werden. Sofern eine Zulassung von höherer Stelle vorhanden ist, ist diese ebenfalls gültig. Eine Zulassung für die Wettbewerbe kann nur erfolgen, sofern die Hallen den Mindestanforderungen nach BBV-Standard [pdf] genügen. Befristete Ausnahmen sind möglich. Anträge müssen bis zum 15.08. bei dem Sportreferenten / der Sportreferentin vorliegen.