31. Mai 2028 Ganztägig
Bis zum 31.05. kann die Nichtteilnahme oder der Verzicht auf ein Anwartschaftsrecht schriftlich erklärt werden.
Bei Annahme der Anwartschaft ist jeder Verein zur Abgabe bestimmter Daten seiner teilnehmenden Mannschaften verpflichtet:
- Mannschaftsverantwortliche
- Spielhallen
- Geschäftsstelle
- zuständige Person für die Bereiche Jugend, Sport und Schiedsrichter:innen