Die Schulsportauflage verlangt, dass jeder Verein, der am Spielbetrieb der Bezirksoberliga Herren teilnimmt, eine SAG an einer Grundschule oder in den Jahrgängen 5 und 6 der weiterführenden Schulen betreuen muss. Ersatzaktivitäten im Bereich der Grundschule können auf Antrag als Kooperation anerkannt werden. Die Aktivität muss bis zum 30.04. abgeschlossen sein.