Die Schiedsrichter:innen im Bezirk Mittelfranken werden im Vorstand vom Bezirksschiedsrichter-Referenten vertreten.
Inhaltsverzeichnis
Auflage Schiedsgericht
Alle am Spielbetrieb beteiligten Teams haben in ausreichender Anzahl Schiedsrichter:innen (SR) zu stellen. Für jede gemeldete Mannschaft (außer Minis, U8–U12) ist mindestens ein:e Schiedsrichter:in mit gültiger LSD-Lizenz zu stellen. Für Seniorenmannschaften oberhalb der Bezirksoberliga (auch überbezirklich) sind mindestens zwei Schiedsrichter:innen mit gültiger LSD-Lizenz zu stellen. Für die erste gemeldete Seniorenmannschaft stellt der Verein mindestens zwei Schiedsrichter:innen mit gültiger LSD-Lizenz.
Jeder Verein, der am Spielbetrieb teilnimmt, ist für die Besetzung einer bestimmten Anzahl von Spielen mit vereinsneutralen SR verantwortlich. Die Anzahl der zu besetzenden Spiele richtet sich nach der Anzahl aller Mannschaften des jeweiligen Vereins, die mit vereinsneutralen SR durchgeführt werden. Der Schlüssel für die Verteilung ist der entsprechenden Anlage (Ansetzung) zu entnehmen.
Für die Einteilung der Schiedsrichtereinsätze werden die Spiele im Kreis, die von neutralen Vereinen geleitet werden, im Verhältnis der gemeldeten Senioren- und Jugendteams der U16, U18 und U20, wobei die Seniorenteams doppelt gewertet werden, verteilt.
Gültigkeit von SR-Lizenzen
Eine SR-Lizenz ist nur gültig, wenn der bzw. die Schiedsrichter:in an der saisonvorbereitenden Fortbildung teilgenommen hat, andernfalls ruht die Lizenz und zählt nicht zur Auflage.