Jugend

Jugendmannschaften sind Mannschaften mit unterschiedlichen Altersklassen von U14 bis U20. Eine U14 ist somit die Altersklasse der unter 14-jährigen. Als Stichtag gilt hierfür der 01.01. des neuen Jahres. Beispielsweise werden in der Saison 2023/24 alle Kinder der Jahrgänge 2009 und 2010 in die U14 eingeteilt, in die U16 alle Kinder der Jahrgänge 2011 und 2012, usw.

Auf Bezirksebene werden für den Jugendbereich (U14–U20) zwei Wettbewerbe angeboten:

  • Bezirksoberligen weiblich und männlich
  • Kreisligen weiblich und männlich

Neben der Zuordnung in ihre Altersgruppe, können Jugendspieler:innen auch in höheren Altersgruppen und Ligen aushelfen. Die genauen Regelungen können in der aktuell geltenden Ausschreibung nachgelesen werden.

Jugendreferent

Sonderregelungen im Jugendbereich

Sondergenehmigung, besser bekannt als aK
  1. Die Altersklasse im Jugendbereich richtet sich nach dem*der ältesten Spielende*n. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann im Jugendbereich eine Außer-Konkurrenz-Mannschaft beim Jugendausschuss schriftlich bis eine Woche vor dem Termin der Terminplanbörse beantragt werden. Zum Antrag müssen die Namen und Geburtsdaten, bzw. TA Nummern der Spieler*innen die a. K. spielen sollen und die TA Nummern des gesamten Teams angegeben werde. Der Jugendausschuss entscheidet über die Teilnahme am Spielbetrieb. Die Entscheidung ist gebührenpflichtig und kann jederzeit vom Jugendausschuss widerrufen werden Außer-Konkurrenz-Teams werden immer automatisch an das Tabellenende gestellt.
  2. Die Außer-Konkurrenz-Mannschaft muss sich an alle Regeln halten, ebenso die Gegner der Außer-Konkurrenz-Mannschaft. Regelverstöße und Vergehen der Außer-Konkurrenz-Mannschaft, sowie des jeweiligen Gegners werden von der Spielleitung gemäß der Ausschreibung bestraft und können zum Ausschluss vom Spielbetrieb führen.
  3. Als Maßnahme zur Inklusion können Spieler*innen mit Behinderungen auf Antrag in niedrigeren Altersklassen eingesetzt werden, ohne dass eine Kennzeichnung als Außer-Konkurrenz-Mannschaft erfolgt. Der Jugendausschuss entscheidet nach Antrag des Vereins über die Spielberechtigung. Die Entscheidung ist endgültig.
BBV-Handbuch §41
Mannschafts-Spielgemeinschaft

Zwei oder mehr Jugendmannschaften aus Vereinen, die dem BBV angehören, können eine Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) bilden. Über die Bildung wird eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Vereine geschlossen, die mit der Meldung der MSG bis zu dem in der Ausschreibung genannten Meldetermin abzugeben ist. Über die Zulassung der MSG entscheidet der Jugendausschuss des Bezirks, an dessen Spielbetrieb die MSG teilnehmen soll. Eine MSG kann nur am Spielbetrieb auf Bezirksebene teilnehmen. Die MSG hat darüber hinaus kein Recht auf Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften. Jede*r Spielende der MSG muss Mitglied eines der Vereine sein, die die MSG bilden. Er*sie muss einen Teilnehmerausweis für einen dieser Vereine besitzen.

BBV-Handbuch §41
Sonderteilnahmeberechtigung (STB) (umgangssprachlich: Doppellizenz)

Eine Doppellizenz erlaubt es einem Spieler / einer Spielerin, in einer Saison für die Teams verschiedener Vereine zu spielen. Doppellizenzen können nützlich sein, um die Entwicklung von Nachwuchstalenten zu fördern und Spieler:innen mehr Spielzeit und Erfahrung zu bieten.

„Die STB ist eine individuelle Fördermaßnahme für jugendliche Spieler. Somit kann […] eine zweite Teilnahmeberechtigung beim DBB beantragt werden, die immer nur für eine Spielzeit Gültigkeit erlangen kann.

Grundsätzlich kann der Einsatz im Zweitverein nur in einer anderen Alters- oder Spielklasse als im Stammverein möglich ist, erfolgen. […]  Auch wenn der Spieler in einer Liga keine Einsatzberechtigung […] erhält, kann er für den Zweitverein in dieser Spielklasse keine STB erhalten.“

BBV-Handbuch Anlage 4
  • 2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. […]
  • 3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist […] bis zum 30. 11. Des Spieljahres zu beantragen. […] Die Sonderteilnahmeberechtigung endet mit Ablauf des Spieljahres. […]
  • 5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während eines Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich.
  • 6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt.
DBB-Jugendspielordnung §3

Gründsätze

  • Eine STB ermöglicht einem Jugendspieler eine Spielberechtigung in zwei Vereinen.
  • Im Stammverein kann der Spieler in bis zu drei Mannschaften eingesetzt werden.
  • Im Zweitverein gilt die STB für genau eine Mannschaft, die der Stammverein nicht bietet.
  • Eine Änderung der STB ist generell nicht möglich.
  • In jeder Mannschaft sind nur drei Spieler mit STB pro Spiel einsatzberechtigt.
  • Frist ist der 30.11. der jeweils laufenden Saison
  • Eine STB gilt immer nur für eine Saison.
Ausweitung der Spielberechtigung (umgangssprachlich: Überspringerlizenz)

Junge Talente können eine Sondergenehmigung erhalten, um in einer höheren Altersklasse zu spielen, wenn sie aufgrund ihrer Fähigkeiten auf diesem höheren Niveau konkurrenzfähig sind. Dies ermöglicht es ihnen, gegen stärkere Gegner:innen zu spielen und sich schneller zu entwickeln.

Jugendliche Spieler sind grundsätzlich in ihrer Altersklasse und den beiden nächsthöheren Altersklassen einsatzberechtigt. Dabei ist der Einsatz in der zweithöheren Altersklasse antragspflichtig. Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • sportärztliches Attest – nicht älter als ein Monat – mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten

9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des jeweiligen Spieljahres nicht zulässig. […]

11. Ein Jugendlicher kann einschließlich eines Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen.

DBB-Jugendspielordnung §4
JBBL-Teilnehmer-Lizenz (umgangssprachlich: JBBL-Spielerpass)
  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler mit gültiger JBBL-Lizenz […]
  2. Der Einsatz in der JBBL hat keinen Einfluss auf anderweitig festgelegte Einsatzberechtigungen. […] 8. Die Anzahl der Einsätze eines Spielers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ist auf drei, davon nicht mehr als zwei am selben Tag, beschränkt. Ein Einsatz gem. Satz 1 liegt vor, wenn der Spieler in den Spielbericht eines Spiels eingetragen wird. Wird die erlaubte Einsatzanzahl überschritten, so wird das im Beschränkungszeitraum liegende JBBL-Spiel des Bundesligisten des Spielers mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet; […]

§ 9 Wechsel / Nachmeldungen

  1. Ein Wechsel der JBBL-Teilnahmeberechtigung ist nicht zulässig. […]
  2. Nachmeldungen sind bis zum 31.01.2019 unbegrenzt möglich. Vom 01.02.2020 bis zum 29.02.2020 sind je Bundesligist nur noch zwei Nachmeldungen zulässig.  […]“
JBBL-Ausschreibung 2019 (S. 5f.)

Sonderregelungen für JBBL-Spieler beim BBV/DBB

  • F.1 (3) „Zur Ermittlung des Bayerischen Meisters […] werden folgende Teilwettbewerbe […] veranstaltet: […] U16m (mit Spielbetrieb Bayernliga Jugend)
  • F.3 (3) „Bei der Bayerischen Meisterschaft in den Altersklasse U18 und U16 dürfen Jugend-Bundesliga-Spieler des jeweils älteren Jahrgangs (NBBL 2001, JBBL 2003) nicht eingesetzt werden.“
BBV Handbuch 2018/2019 (S. 90f)

C.10 (9) „In der Altersklasse U16m dürfen Jugend-Bundesliga-Spieler des älteren Jahrgangs (JBBL Jahrgang 2003) nicht eingesetzt werden.

Vereinfacht nach BBV Handbuch 2018/2019 (S. 88)
Aushilfseinsätze in den Jugend-Bayernligen

Selbst in den überbezirklichen Ligen der U14 und U16 (Bayernliga und Landesliga) muss man bzgl. Einsätzen vorsichtig sein. Aktuell gibt es hier eine Regelung für Aushilfseinsätze. Diese kann über die Meldeliste im TeamSL gut nachvollzogen werden. Kurz erklärt ist das eigentlich ganz einfach:

  • Spieler des jüngeren Jahrgangs dürfen von der Bezirksoberliga- oder der Landesliga-Mannschaft aus in der Mannschaft mit der nächst-niedrigeren Ordnungszahl eine unbegrenzte Anzahl an Spielen aushelfen. Für Spieler:innen des älteren Jahrgangs ist diese Aushilfsmöglichkeit auf 5 Einsätze (als solcher gilt bereits die Eintragung auf dem Spielberichtsbogen!) begrenzt.
  • Aushilfseinsätze aus der Kreisliga in die Bezirksoberliga sind generell auf fünf Einsätze (es gilt wiederum bereits die Eintragung auf dem Spielberichtsbogen!) begrenzt.
  • Aushilfen mit Überspringen einer Ordnungszahl sind generell nicht möglich! 

Anträge

Antrag zur Teilnahme „außer Konkurrenz“

Durch das Absenden des Formulars werden Gebühren in Höhe von 25 EUR (vgl. Gebührenkatalog A.11) fällig. Bei genehmigten Anträgen werden Gebühren (vgl. Gebührenkatalog A.12) erhoben.

Antrag für eine Sonderteilnahmeberechtigung (Doppelllizenz)

Anträge für STB müssen bis Donnerstag 14 Uhr vollständig ausgefüllt bei der Geschäftsstelle des BBV eingegangen sein, um sie bis Freitag bearbeiten zu können.

Antrag zum Überspringen einer Altersklasse (ÜS)

Anträge für Überspringerlizenzen müssen bis Donnerstag 14 Uhr vollständig ausgefüllt bei der Geschäftsstelle des BBV eingegangen sein, um sie bis Freitag bearbeiten zu können.

Allgemeine Infos zum Spielbetrieb für Einzelpersonen und Vereine finden sich in der Übersicht zum Spielbetrieb.